Update Fuchs Prozess

                        28. Dezember 2021 Nazimelder Hildesheim                

Wir berichteten: Im Mai 2020 wurde der damals 21-Jährige F. Fuchs festgenommen, weil er in einem Chat angekündigt hatte, Moscheen anzugreifen und Menschen umbringen zu wollen.

Wir begleiteten den Prozess, der damit endete, dass Fuchs in den meisten Punkten freigesprochen wurde. Verurteilt wurde er wegen Beleidigung und Bedrohung, freigesprochen wegen der Vorwürfe der Volksverhetzung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Die Staatsanwaltschaft Celle hatte damals nach dem Urteil, das am 14. Januar gesprochen wurde, Revision eingelegt. Anfang Dezember hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt, damit ist es rechtskräftig und Fuchs freigesprochen. Er ist mittlerweile verzogen, es ist davon auszugehen, dass er in einer betreuten Wohngruppe lebt.

Es bleiben weiterhin Sachen ungeklärt, die nun wohl nie aufgelöst werden. Ein Handy, dass nicht gefunden wurde; Chats, die nicht ausgewertet wurden und vor allem ein verschlüsselter Ordner auf seinem PC, der nicht geöffnet wurde. (siehe Protokolle)

Fuchs psychische Erkrankungen werden nach wie vor als Grund für den Freispruch angeführt. Damit wird weiterhin das Bild des Rechtsterroristen als psychisch kranken Einzeltäters aufrecht gehalten. Dabei wissen wir, das psychische Erkrankungen nichts mit rechtsextremen Ideologien zu tun haben – und das es keine „Einzelfälle“ gibt.

Protokolle des Prozess

Protokoll, Anmerkungen zu Terrorprozess in Hildesheim.

In Hildesheim wurde gegen F. Fuchs prozessiert, der laut Anklage einen Terroranschlag auf eine Moschee geplant haben soll. Außerdem war er in mehreren Punkten wegen Beleidigung, Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens angeklagt.

Die genauen Anklagepunkte waren: 1-3: Beleidigung und Bedrohung einer damals 15-Jährigen Schülerin auf Facebook. Er schickte ihr ungefragt ein Foto seines Penis, woraufhin sie ihm schrieb, er solle sowas sein lassen und sie wäre nicht an Kontakt mit ihm interessiert. Darauf folgten heftige Beleidigungen, die sich auch gegen ihren Bruder und ihre Mutter richteten, als diese sich einschalteten. Schwerwiegende Beleidigungen wie Bedrohungen, die geeignet seien, Menschenwürde zu verletzen, so auch die Staatsanwältin. Wir werden den Wortlaut hier nicht ausschreiben, weil es wirklich widerlich ist.

Der vierte Anklagepunkt war die Beleidigung und Bedrohung einer Schwarzen Person über die Chatplattform Omegle. Auch hier waren es menschenverachtende Beleidigungen, die Staatsanwaltschaft sprach von Volksverhetzung.

Der fünfte Anklagepunkt war nun eben die Planung und Finanzierung eines Terroraktes. Bei einer Hausdurchsuchung werden Waffen (Armbrüste, Messer) gefunden. Dazu handschriftliche Notizen mit rechtsextremen Inhalten und einen Zettel mit der Überschrift „Ich werde einen Terroranschlag begehen“. Darauf befinden sich Aussagen, wie „Ich werde mindestens 20 Muslime umbringen“ und „Das wird das Bedeutendste in meinem Leben“, „1488 N****r killen“ und weiteres.

Der sechste Anklagepunkt war dann der Chat über Omegle, in dem angab, vor einer Moschee zu stehen und den Anschlag durchzuführen und zu streamen. Dort sagte er etwa auch, er sei „Krieger seines Landes“. Sein Chatpartner meldete dies damals der Polizei, die deswegen am nächsten Tag eine Hausdurchsuchung bei Fuchs durchführt und eben die Waffen etc. findet.

Im Prozess wurde ein psychiatrischer Gutachter gehört, Fuchs Betreuer, sein Vater, ein ehemaliger Lebensgefährte seiner Mutter, ihr jetziger Lebensgefährte, die Mutter selbst, die damals 15-Jährige Schülerin, Polizisten, die Beweismittel gesichtet hatten. Der Angeklagte selbst machte ebenfalls eine Aussage.

Die Verteidigungsstrategie war von Anfang an sehr deutlich. Fuchs wurde gezeugt als labiler, psychisch kranker junger Mann, mit Angst-und Zwangsstörungen, der keine sozialen Kontakte hatte und vollkommen im Internet aufgeht. Den Anschluss an die „richtige“ Welt hat er verloren, er ist ausgestoßen von der Gesellschaft und sucht nach Anerkennung im Internet. Er nimmt zu Bewältigung seiner psychischen Probleme Drogen und trinkt viel. Er trollt viel im Internet, aber das sind nur Dumme-Jungen-Streiche. Er interessiert sich für Geschichtliches und für verschiedene politische Ideologien, nicht nur rechts, auch links. Er selbst nennt sich liberal. Er habe einen muslimischen Freund, könne also kein Rassist sein.

Soweit so wenig überraschend. Dementsprechend fordert die Verteidigung in den letzten drei Anklagepunkten auch einen Freispruch, schließlich wären das alles nur Spinnereien gewesen, eh nicht ernstzunehmen und eher Ausdruck eines jugendlichen Gemüts.

Dies ist ja eine sehr bekannte Verteidigungslinie in solchen Fällen: Es war eh alles nicht ernstgemeint, aber selbst wenn, dann war der Angeklagte immer noch psychisch krank und nicht rechts.

Die Celler Generalstaatsanwaltsschaft, die eine eigene Abteilung zur Terrorismusbekämpfung hat, welche sich eben auch diesem Fall angenommen hat, sieht den Sachverhalt ganz anders.

Sie geht tatsächlich davon aus, das Fuchs einen Anschlag geplant hat, statt nur auf einem Zettel rumgekritzelt zu haben, sie geht davon aus, dass die Waffen auch genau dafür bestimmt sein könnten. Sie sieht auch in der Tat eine rechtsradikale Radikalisierung bei Fuchs, die zumindest angefangen hat. Sie glaubt Fuchs nicht, dass er hunderte Videos mit rechtem Propagandamaterial nur aus sachlichem, „wissenschaftlichem“ Interesse gespeichert hat, oder dass er „ebenso gut linksradikal“ sein könnte.

Dieser Beurteilung schließt sich sogar die Richterin an, die ebenfalls von einer rechtsextremen Radikalisierung durch das Internet ausgeht. Das bedeutet für sie aber nicht, dass Fuchs mit seiner Drohung eines Terroranschlags eine Gefahr bedeutet. Es scheint zu gelten: Rechts ist er, aber immer noch zu verwirrt/ zu jung/ zu krank, um gefährlich zu sein.

Wir möchten die Bewertung des Internets als Medium hier betonen. Im Prozess ist oft aufgefallen, dass das Gericht sowie die Polizei kein ausgeprägtes Verständnis davon hat wie das Web funktioniert. Wie Gaming Communities aufgebaut sind, wie Omegle funktioniert, welche Rolle Imageboards spielen, welches Imageboard von welchen Leuten aufgesucht wird, was Trolls sind und welche Bedeutung Trolling hat. Aber auch einfach wie eine Spielekonsole arbeitet, gilt der Polizei als Expertenwissen.

Außerdem wollen wir hervorheben, wie sich die Beurteilung der Staatsanwaltschaft von der, der Richterin unterscheidet hinsichtlich auf die Frage, wann der öffentliche Frieden im Internet gestört ist. Die Staatsanwaltschaft sah den Straftatbestand der Volksverhetzung und der Störung des öffentlichen Friedens als erfüllt, obwohl dafür eigentlich gegeben sein muss, das solche Äußerungen entweder öffentlich geäußert werden oder aber mit der Veröffentlichung zu rechnen ist. Die Anklage sagt also, dass solche Äußerungen in einem anonymen Chat im Internet eben nicht rein privater Natur sind, weil man im Web immer davon ausgehen muss, dass sie vom Gegenüber öffentlich gemacht werden und das so eine Veröffentlichung im Internet potentiell auch bedeuten kann, das nicht 10 Menschen es mitbekommen, sondern 10.000.

Die Richterin sieht dies nicht als gegeben, sie beurteilt solche Chats als privaten Austausch und hält es für unwahrscheinlich, das das Gegenüber, dem menschenverachtende Beleidigungen geschrieben werden, diese an die Öffentlichkeit bringen könnte.

Die Bedeutung des Mediums Internet für diesen Prozess ist maßgeblich für das Urteil und da scheint es in der Rechtssprechung keinen Konsens und wenig Wissen über dessen Funktion zu geben – ja, das Internet ist immer noch Neuland.

Drei Fragen, deren Beantwortung potenziell enorm aufschlussreich wäre, wurden im Prozess nicht einmal gestellt, weswegen wir sie hier noch einmal hervorheben wollen.

1. Der Angeklagte hat in verschiedenen Gaming Partys gespielt. Es wurde nicht überprüft, mit welchen Accounts er interagierte, ob dort Dopplungen auftreten. Eine solche Untersuchung hätte Einblick in Fuchs digitale Netzwerke geben können. Denn selbst wenn es kaum Anhaltspunkte gibt, das Fuchs außerhalb des Internets mit Rechtsextremisten bekannt sein könnte, ist bekannt, dass es eben auch im Internet rechte und rechtsextreme Netzwerke gibt.

2. Der Chat, in dem Fuchs schrieb, er stehe vor einer Moschee, bereit zum Anschlag, wurde laut ihm von einem Mobiltelefon aus geführt. Hier wurde im Prozess nicht nachgefragt und ein Mobiltelefon wurde auch in der Beweissicherung auch nicht untersucht. (S. 19)

3. Es wurde in seinem Zimmer ein Notizzettel mit dem Vermerk „True Cript“ und einer langen Zahlenkombination gefunden. Dies wurde im Prozess nur nebenbei erwähnt. Eine solche Datei kann man auf der Festplatte so abspeichern, dass sie nicht gefunden werden kann. Wurde die Festplatte des Laptops auch nach so einer verborgenen Datei durchsucht? (S.13)

Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

Die Protokolle der Prozesstage sind hier als PDF vorhanden.

Erster Prozesstag im Hildesheimer Terrorprozess

Heute begann der Prozess gegen Felix M. Fuchs, der wegen eines mutmaßlich geplanten Terroranschlags auf muslimische Menschen angeklagt ist.

Im Mai diesen Jahres wurde bei Fuchs eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der mehrere Waffen sowie rechtsextreme Schriften, wie „Mein Kampf von Adolf Hitler“ und andere Materialien gefunden wurden. Es wurde daraufhin von der Staatsschutzkammer des Landgericht Lüneburg Anklage wegen Vorbereitens einer terroristischen Tat erhoben.

Weil der Angeklagte mit 22 Jahren als Heranwachsender gilt, hat das Jugendlandgericht Hildesheim den Fall übernommen.

Am ersten Prozesstag am 7.12.2020 wurde lediglich die Anklageschrift verlesen. Interessant daran ist, dass Fuchs nicht nur wegen des geplanten Attentat und der Beschaffung von Waffen angeklagt ist, sondern auch in mehreren Fällen wegen Beleidigung und Bedrohung. So soll Fuchs im Alter von 18 Jahren unter einem Fake Profil auf Facebook Kontakt zu einer damals 15 Jährigen gehabt haben. Nachdem er ihr unaufgefordert 2 Dickpics schickte, wollte sie den Kontakt abbrechen. Daraufhin beleidigt und bedrohte sie. Auch ihren Bruder und ihre Mutter bedrohte er daraufhin. Die Staatsanwältin las Stellen aus den Chats vor, in denen er grafische Gewaltfantasien schilderte.

Es ist hier unserer Meinung nach wichtig herauszustellen, dass diesen Handlungen ein antifeministischen, mit Frauenhass durchtränktes Weltbild zu Grunde liegt. Die Verschränkungen zwischen Antifeminismus und rechtem Terror zeigen sich immer wieder, so auch beim Attentäter von Halle.

Die Staatsanwaltschaft ordnet Fuchs ausdrücklich extrem rechtes Gedankengut zu und sieht in der mutmaßlichen Planung des Attentats den Versuch, den öffentlichen Frieden zu Stören. Fuchs hätte vorgehabt, muslimischen Menschen durch so eine Gewalttat ein Gefühl von Sicherheit zu entziehen und so Schrecken unter ihnen zu verbreiten. Damit wird die geplante Tat von der Staatsanwaltschaft als rechtsterroristischer Akt eingestuft.

Fuchs radikalisierte sich laut Anklage seit mehreren Jahren vor allem durch das Internet. Ausgangspunkt scheint der Terroranschlag von Christchurch 2019. Der Attentäter scheint ein Vorbild für Fuchs gewesen zu sein.

Über das Internet stellte er Recherchen zu Leugnung der Shoah und zur NS-Zeit an. Er war in der Online-Gaming Community vernetzt, wo er in Gruppen wie „Ausländer=Abfall“ und „Adolf Hitler war ein Ehrenmann“ unterwegs war. In solchen Foren äußerte Fuchs seine menschenverachtenden Ansichten und schilderte seinen Frauenhass, Rassismus, Antisemitismus, Hass auf Muslime und Hass auf Schwule durch plastische Gewalt- und Mordphantasien.

Fuchs besorgte sich dann Armbrüste und Messer, mit dem Ziel „mindestens 20 Muslime zu killen“. Sein Ziel war es, durch einen solchen Anschlag, „zur Legende zu werden“; eine solche Tat wäre „das Bedeutendste in meinem Leben“. Er wollte das Werk des Attentäters von Christchurch und anderer Rechtsterroristen fortführen, als „Krieger seines Landes“.

Ob Fuchs sich tatsächlich ausschließlich durch das Internet radikalisierte werden die nächsten Verhandlungstermine zeigen. Auch die Frage, in welchen Foren er genau aktiv war und wie und mit wem er sich vernetzte, bleibt noch offen.

Wir werden den Prozess weiterhin begleiten, bei dem nächsten Verhandlungstag am 18.12 wird mit einer Aussage des Angeklagten gerechnet. Fuchs würde sich dazu äußern, so der Anwalt. Am ersten Prozesstag dagegen war Fuchs sehr ruhig, wirkte in sich gekehrt. Zu Beginn, als Fotografen noch im Saal waren, bedeckte er sein Gesicht. Später, als die Staatsanwältin seine Gewaltfantasien und Morddrohungen in Chatnachrichten verlas, verzog Fuchs keine Miene.

Rechtsextremer Anschlag in Hildesheim verhindert

Vor 3 Wochen wurde in Hildesheim 21-Jähriger Mann festgenommen, weil er geplant hatte, Anschläge auf Moscheen zu verüben, mit dem klaren Ziel muslimische Menschen zu töten.

Was ist bis jetzt bekannt?

In der Nacht vom 29. auf den 30. Mai 2020 stürmte gegen 2 Uhr eine Einheit des SEK die Wohnung des Mannes in Hildesheim und nahm ihn vorläufig fest. In einem Artikel auf der Plattform Indymedia wird als Name des Mannes „Felix Maria Fuchs“ genannt.

Felix F. hatte beim chatten mit einem Mann aus Hagen von seinen Plänen erzählt, einen Anschlag auf Muslime auszuführen. Sein Gesprächspartner wendete sich daraufhin an die Polizei. Im Chat erwähnte F. auch den Anschlag in Christchurch im März letzten Jahres, bei dem ein Rechtsterrorist 51 Menschen bei Anschlägen auf Moscheen ermordete. In diesen Chats sprach F. davon, dass er gezielt muslimische Menschen töten wolle.

Fuchs wurde zuerst in eine Klinik eingewiesen, was mit seinem Geisteszustand begründet wurde. Ein Antrag auf Haftbefehl wurde vom Hildesheimer Amtsgericht abgelehnt. Die zuständige Richterin hielt es nicht für nötig, da sie trotz der Beweislage keine akute Gefahrenlage sah.

Später kam an die Öffentlichkeit, dass die Polizei Waffen in F.s Wohnung gefunden hatte, bis jetzt scheint es sich dabei um mindestens zwei Armbrüste zu handeln. Weiterhin wurde bei ihm rechtsextreme Literatur gefunden, etwa Hitlers „Mein Kampf“ als Download auf seinem Laptop und Notizen zu Anschlägen auf Moscheen. Trotz diesem Fund, verweigerte die Richterin im Hildesheimer Amtsgericht einen Haftbefehl zu erlassen. Erst eine ganze Woche später wurde nach einer Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft ein Haftbefehl erlassen.

F. plante also Anschläge mit dem Ziel, muslimische Menschen zu töten. Er besorgte sich dafür Waffen und recherchierte zu Anschlägen auf Moscheen. Er war im Besitz von rechtsextremen Schriften und mit rechtem Gedankengut vertraut. Aufgrund dieser Tatsachen, fordern wir, Fuchs nicht als „verwirrten Einzeltäter“ abzutun, wie es grade von Presse und Politik versucht wird. Vielmehr muss untersucht werden, in welchen Strukturen er vernetzt war, wie er radikalisiert wurde und mit wem er Kontakt hatte.

Rechte Strukturen in Hildesheim und Umgebung

Es gibt in Hildesheim viele Anschlusspunkte für rechtsradikale Menschen. F. hat hier genug Gelegenheiten gehabt, um mit ideologisch Gleichgesinnten Kontakt zu knüpfen. Das Umland Hildesheims sowie die Stadt selbst sind durchzogen mit rechten und neonazistischen Strukturen.  So befindet sich in der Hildesheimer Innenstadt das Tattoo-Studio „Last Resort“. Dieses ist, wie Recherchen nach der Selbstenttarnung des NSU-Komplexes aufdecken konnten, über Jahrzehnte hinweg Dreh- und Angelpunkt für die militante Neonazi-Szene in Niedersachsen gewesen und war/ist in ganz Deutschland vernetzt. Recherchen des ZDF und des antifaschistischen Rechercheportals „Hingeschaut“ zeigten ausführlich, dass das „Last Resort“ als Blood&Honor und Combat18 Struktur Bestandteil des NSU-Netzwerkes war und enge Kontakte zu den verurteilten Rechtsterroristen pflegte.

Des Weiteren wohnen im Umland Hildesheims tragende Akteur*innen mehrerer rechter und neonazistischer Parteien sowie Organisationen. So entstand in den letzten Jahren im Ortsteil Hoheneggelsen der Gemeinde Söhlde ein rechtes Wohnprojekt der Jungen Nationalisten (JN), der Jugendorganisation der NPD. Von dort aus wurden lokale und regionale, aber auch internationale Aktionen und Vernetzungen geplant und umgesetzt. 

Mit Johannes Welge aus Bad Salzdetfurth (ehemals Almstedt) wohnt ein weiterer Akteur im Landkreis Hildesheim. Dieser gründete mit anderen gewaltbereiten Neonazis aus Hildesheim und Braunschweig den Kreisverband der Kleinstpartei „Die Rechte Hildesheim/Braunschweig“. Seit der Gründung im Juli 2019 ist der Kreisverband vor allem in der Region sehr aktiv und stark zum Kreisverband „Die Rechte Einbeck/Northeim“ vernetzt. Gemeinsam werden, neben der Organisation von Demonstrationen, auch antifaschistische Aktivist*innen permanent, systematisch und auf offener Straße bedroht und angegriffen – vor allem in Braunschweig und Einbeck.

Hildesheim bietet aber auch weitaus niederschwelliger, aber nicht weniger gefährliche, Anknüpfungspunkte. Bars wie der Einbecker Bierbrunnen, direkt am Hauptbahnhof in Hildesheim oder die Tattoo-Studios, wie das bereits erwähnte „Last Resort“ und dessen Ableger „Walk the Line“, wirken auf den ersten Blick harmlos, sind aber beliebte Treffpunkte der Hildesheimer Neonazi-Szene und können durchaus als Agitationsräume eingestuft werden.

Rechte und auch gewaltbereite Strukturen sind also in Hildesheim und Umgebung zu finden. Diese Strukturen sind auch überregional vernetzt, etwa durch den Kreisverband Hildesheim/Braunschweig der Partei „Die Rechte“. Auch nach Einbeck gehen solche Vernetzungen. Hier verübte am 10.06.2020 ein Rechtsextremist einen Sprengstoffanschlag auf das Haus einer linken Aktivistin, bei dem ihr Briefkasten zerstört wurde. Auch hier wurden bei den Tatverdächtigen wieder Waffen gefunden. Dieser Anschlag folgt einer Reihe von Übergriffen gegen Antifaschist*innen von Neonazis in Südniedersachsen.

Für F. gab es direkt vor seiner Haustür also genug Inspirationen und Kontakte, um Gewaltfantasien anzuheizen und auszuleben.

Der „Einzeltäter“

Wenn es zu rassistisch motivierten oder rechtsextremen Gewaltakten, Übergriffen oder Anschlägen kommt, ist meistens sehr schnell von dem Täter als „Einzelgänger“oder „einsamen Wolf“ zu lesen. Außerdem werden diese Täter oft als „geistig verwirrt“ beschrieben.

So war es nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle und bei dem Anschlag auf eine Shisha Bar in Hanau, bei dem 9 Menschen ermordet wurden. Diese Beispiele sind nur die aktuellsten auf einer langen Liste von Attentaten. Gleichzeitig kommen aber durch anitfaschistische Recherchearbeit immer wieder rechte Netzwerke ans Tageslicht, die sich weiträumig über die ganze BRD und auch darüber hinaus erstrecken. Durch solche Recherchen stellt sich auch immer wieder heraus, dass die Attentäter in eben solchen Netzwerken verstrickt waren. Die Erzählung vom einsamen „Einzeltäter“, der isoliert von allem seine Anschläge plant, ist eben genau das: ein Märchen.

Außerdem wird oft bestritten, dass solche Attentäter politisch gehandelt haben, so auch im Fall Felix F. Die Richterin verweigerte die Ausstellung eines Haftbefehls und lies F. dafür in eine Klinik einweisen, weil sie die politische Motivation seines Vorhabens, Muslime umzubringen, nicht erkannte. Für sie wurden also die rechte Propaganda, die Waffen und die Notizen zu Anschlägen, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden, begründet durch F.s Geisteszustand. Zwei Punkte, die zu beachten sind:  Psychische Erkrankungen als Begründung für Rechtsextremismus zu anzuführen, sorgt für eine Stigmatisierung dieser Krankheiten. Es sollte klar sein, dass solche Krankheiten offensichtlich nicht dazu führen, dass Menschen rechts oder rechtsextrem werden. Wird aber ständig von Medien und Justiz Rechtsextremismus mit psychischen Erkrankungen begründet, steigen die Vorurteile und Diskrimmierung gegenüber solchen Krankheiten.

Dazu kommt, dass mit solchen Erzählungen Rechtsextremismus als individuelles Problem, nämlich als Krankheit erklärt wird. Das macht zum einen unsichtbar, dass Rassismus ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft ist, dass auf vielen Ebenen präsent ist und in den härtesten Fällen zu Gewalt und Mord motiviert. Zum anderen wird dadurch eben auch der „Kranke“ isoliert betrachtet. Dabei radikalisiert sich niemand allein, das geschieht durch andere Leute, durch Szenen, durch Kontakte, durch Musik, durch Saufabende, durchs Internet, durch Gruppen, durch Freundschaften – durch Netzwerke. Wenn gesagt wird, dass Rechtsextremisten lediglich psychisch krank seien, werden eben genau diese Strukturen verleugnet.

Wir wissen nicht über Felix F.s psychische Gesundheit Bescheid und das ist auch ganz egal, denn diese ist auf keinen Fall für seine Attentatspläne verantwortlich. Stattdessen müssen seine Kontakte aufgedeckt werden, es muss herausgefunden werden, in welchen Strukturen er aktiv war. Anschließend müssen diese zerstört werden.

In Deutschland werden Rechtsextremismus und Rechter Terror von der Mehrheitsgesellschaft höchstens als Ausnahme betrachtet, wenn sie überhaupt als solche wahrgenommen werden. Geschieht ein Anschlag oder werden Netzwerke aufgedeckt, geht ein Raunen durchs Land, es wird sich gegen Rechts ausgesprochen und dann wird einfach weitergemacht. Eine effektive Bekämpfung von Rechtsextremismus wird nicht beschlossen, stattdessen werden Projekten, die sich gegen Rechts einsetzen, Gelder gestrichen oder gar die Gemeinnützigkeit aberkannt, wie der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/ Bund der AntifaschistInnen). 

Am Beispiel Hildesheim ist diese Haltung der bürgerlichen Mitte gut zu erkennen. Es gibt hier seit Jahren aktive und bekannte Neonazistrukturen, die auch gewaltbereit sind und offensiv für sich werben. In der Kommunalpolitik ist das kein Thema und auch sonst ist das öffentliche Leben nicht daran interessiert, sich damit zu beschäftigen. Nun passiert es, das jemand dabei erwischt wird, einen Anschlag aus rechtsextremer Motivation heraus zu planen und es gibt einen kleinen Aufschrei. Der Oberbürgermeister macht direkt die Hufeisentheorie auf und vergleicht Rechtsextremismus mit linkem Engagement. Der Täter wird als Einzeltäter abgetan, Netzwerke um ihn herum werden nicht untersucht. 

Felix F. steht damit beispielhaft für die Verharmlosung von Rechtsextremismus und für das Wegsehen der Behörden und der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bekämpfung von Rechtsextremismus und die Zerschlagung rechter Netzwerke ist längst überfällig, in Hildesheim und weit darüber hinaus.